Ihr Recht bei einem unverschuldeten Unfall
1. Ihnen steht ein freier Sachverständiger zu!
Bei einem unverschuldeten Unfall steht Ihnen ein freier und unabhängiger Sachverständiger zu, der Ihren Schaden persönlich und neutral bewertet.
Von der gegnerischen Versicherung kommt häufig per Post oder Telefon das Angebot, sich um den Schaden zu kümmern und eine Begutachtung durch einen von der Versicherung beauftragten Sachverständigen durchführen zu lassen.
Hier ist Vorsicht geboten. Die Sachverständigen, die im Auftrag der Versicherung arbeiten sind nicht selten an einige Rahmenbedingungen gebunden, was sich unter anderem an der Schadenhöhe bemerkbar macht.
Auch die Nachbetreuung bzw. die Betreuung während der Schadenabwicklung liegt dann eher in der Hand der Versicherung als bei Ihrem persönlichen Sachverständigen.
2. Rechtsbeistand
Bei einem unverschuldeten Unfall steht Ihnen auch ein von Ihnen ausgewählter Rechtsbeistand zu.
Die Kosten hierfür müssen ebenfalls von der gegnerischen Versicherung getragen werden.
3. Wertminderung und Nutzungsausfall
In vielen Fällen, abhängig von Fahrzeugalter und Nutzungsart stehen Ihnen eine Wertminderung und / oder ein Nutzungsausfall zu.